„Besuchen Sie uns für Ihren ganz persönlichen, individuellen Zahnersatz!”
1. Gegenstand der Garantie
Die Garantiezusage der Firma Elephant Dental GmbH gegenüber dem zahntechnischen Meisterbetrieb (Dentallabor) erstreckt sich auf vom zahntechnischen Meisterbetrieb selbst hergestellten und ausgelieferten, vom behandelnden Zahnarzt endgültig eingegliederten Zahnersatz, der nach den gültigen Bestimmungen des Medizinproduktgesetzes (MPG) hergestellt wurde und für den der zahntechnische Meisterbetrieb schriftlich eine Garantie zugesagt hat.
a) Festsitzender Zahnersatz
Die Garantiezusage umfasst festsitzenden Zahnersatz, welcher unter ausschließlicher Verwendung der Legierungen Carrara PdF proTaction, Cera H, F, R Plus proTaction oder Cera E proTaction hergestellt wurde, und, sofern verblendet, die Verblendungen mit dem Carrara Interaction Verblendsystem hergestellt wurden.
b) Herausnehmbarer Zahnersatz
Die Garantiezusage umfasst herausnehmbaren Zahnersatz, welcher unter Verwendung der Legierungen Carrara PdF proTaction, Cera H, F, R Plus proTaction oder Cera E proTaction hergestellt wurde, auch wenn dieser mit Compositen verblendet ist, und, sofern keramisch verblendet, die Verblendungen mit dem Carrara Interaction Verblendsystem hergestellt wurden.
c) Implantataufbauten
Die Garantiezusage umfasst Suprakonstruktionen, welche unter ausschließlicher Verwendung der Legierungen Carrara PdF proTaction, Cera H, F, R Plus proTaction oder Cera E proTaction hergestellt wurden, auch wenn diese mit Compositen verblendet wurden, und, sofern keramisch verblendet, die Verblendungen mit dem Carrara Interaction Verblendsystem hergestellt wurden.
Ein zahntechnischer Meisterbetrieb im Sinne dieser Garantiebedingungen ist ein gewerbliches, in die Handwerksrolle eingetragenes Dentallabor mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, welches als Geschäftszweck die Herstellung und Reparatur von festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz sowie kieferorthopädischen Geräten in der Bundesrepublik Deutschland unter Aufsicht eines Zahntechnikermeisters hat und nicht im mehrheitlichen Besitz von einem oder mehreren Zahnärzten ist.
2. Umfang der Garantie
Wird die Firma Elephant Dental GmbH innerhalb der zugesagten Garantiedauern von bis zu 60 Monaten nach der endgültigen Eingliederung des Zahnersatzes aus der Garantiezusage in Anspruch genommen, ersetzt die Elephant Dental GmbH abzüglich der von einem gesetzlichen oder privaten Krankenversicherer zu erbringenden Leistung
a) Zahnarzthonorare
Darunter fallen die dem behandelnden Zahnarzt im Zusammenhang mit dem Garantiefall, insbesondere also mit einer Reparatur oder einer Neuanfertigung des Zahnersatzes entstehenden Kosten im angemessenen Umfang, soweit der zahntechnische Meisterbetrieb hierfür aufgrund seiner schriftlich zugesagten Garantie einstandspflichtig ist,
b) Eigenanteile des Patienten
Darunter fallen im Zusammenhang mit der Garantiefall vom Patienten zu tragende Eigenanteile, jedoch nicht eine eventuell zwischen dem Patienten und seinem Krankenversicherer individuell verträglich vereinbarte, beitragsrelevante Selbstbeteiligung, soweit der zahntechnische Meisterbetrieb hierfür aufgrund seiner schriftlich zugesagten Garantie einstandspflichtig ist,
c) Zahntechnischen Aufwendungen
Darunter fallen die durch den Garantiefall beim zahntechnischen Meisterbetrieb entstehenden Laborkosten einer Reparatur oder Neuanfertigung des Zahnersatzes, soweit der zahntechnische Meisterbetrieb hierfür aufgrund seiner schriftlich zugesagten Garantie einstandspflichtig ist, im Umfang der ursprünglichen zahntechnischen und zahnmedizinischen Versorgung, wobei Mehraufwendungen durch eventuelle Erhöhungen der für den jeweiligen Garantiefall anzuwendenden Leistungsverzeichnisse (BEL/BEB sowie BEMA/GOZ) bei der Regulierung berücksichtigt werden.
Die Garantieleistung erfolgt unter Berücksichtigung der Garantieausschlüsse unabhängig davon, ob die Ursache des Garantiefalles in den von der Firma Elephant Dental GmbH angelieferten Materialien, in einer fehlerhaften Verarbeitung durch den zahntechnischen Meisterbetrieb oder anderweitig begründet ist.
3. Höhe der Garantieleistungen / Selbstbehalte
a) Die Garantieleistung beträgt für die jeweilige zahntechnische Arbeit EUR 250.- je vom Dentallabor gegenüber dem Zahnarzt/Patient in Rechnung gestelltem Gramm, maximal jedoch EUR 7.500.-. Für Einzelkronen und Inlays beträgt die Garantieleistung max. EUR 400.- je Einzelkrone/Inlay.
b) Die Garantieleistung für alle Garantiefälle eines Jahres beträgt maximal EUR 125.000.- je zahntechnischem Meisterbetrieb.
c) Leistungen von Versicherungen, insbesondere Leistungen gesetzlicher und privater Krankenversicherungen oder Leistungen einer Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung, gehen der Garantiezusage der Firma Elephant Dental GmbH vor und werden von der Garantieleistung in Abzug gebracht.
d) Selbstbehalte:
Je Garantiefall wird der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag für Laborleistungen um EUR 250.- gekürzt. Für Einzelkronen und Inlays wird der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag für Laborleistungen um EUR 50.- je Einzelkrone/Inlay gekürzt. Auf bedingungsgemäß entschädigungspflichtige Zahnarzthonorare findet eine Selbstbeteiligung keine Anwendung.
Die Kosten für eine Wiedererstellung oder Neuanfertigung durch ein so genanntes Praxislabor stellen keine Zahnarzthonorare im Sinne dieser Garantiezusage dar.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.elephant-dental.com
Wissenschaftliche Testreihen der Berliner Charite - veröffentlicht in der QZ (3/2009)
Denseo Patent erteilt: 18.12.2008
Bisher wurde Denseo Fee in über 2.800 Laboren eingesetzt, weil sie Sprünge in Dentalkeramiken nicht nur reparieren, sondern heilen kann. Neue Studien beweisen, dass dieselben patentierten Materialeigenschaften der Denseo Fee eine Dentalkeramik auch verdichten und somit qualitativ veredeln und stabilisieren können.
* Quellenangabe: Wissenschaftliche Untersuchung über die Wirksamkeit der Denseo Fee von Prof. (UH) Dr. W.*D. Müller, leiter Biomaterialforschung und Zahnärztliche Werkstoffkunde der Charite Berlin und QZ Sonderdruck, 35. Jahrgang (März 2009)
Der Härtetest:
In einem Labor wurden zwei mit identischer Keramik verblendete Kronen gleichzeitig in ein 38 - 40% Flusssäurebad gelegt - aber nur eine von beiden ist mit Denseo-HiQ veredelt. Nach drei Stunden wird der Substanzschwund beider Kronen mit einer Feinwaage ermittelt und verglichen.
Das Ergebnis:
Die HiQ-veredelte Keramik hat 23% weniger Substanzverlust!
Der Stresstest:
Die Berliner Charite hat in einen Stresstest bewiesen, dass eine HiQ-veredelte Krone ohne Problem eine Tragedauer von 10 Jahren überstehen kann. Es wurden 35 Kronen über 10.000 Zyklen einem Temperaturwechsei von 5°C auf 55°C ausgesetzt, sie befanden sich pro Zyklus 30 Sekunden in dem entsprechenden Wasserbad. Nach dieser Untersuchung ergibt sich, dass alle 35 Proben den Test bestanden haben.